FAQ zur Mikroförderung

Die wichtigsten Fragen zur Mikroförderung kompakt beantwortet. Die Rahmenbedingungen bleiben auch für die ab 1. September 2026 startende zweite Förderphase grundsätzlich bestehen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Voraussetzung ist ein Sitz in Niedersachsen oder ein klarer Projektbezug zum Land.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Projekte mit Zuschüssen zwischen 100 und 2.500 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Bewilligungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Was kann gefördert werden?

Notwendige und prüffähige projektbezogene Ausgaben, zum Beispiel Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, angemessene Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare.

Wann darf das Projekt beginnen?

Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Wer vor der Bewilligung beginnt, handelt auf eigenes Risiko. Eine rückwirkende Förderung bereits abgeschlossener Vorhaben ist ausgeschlossen.

Wie wird ausgezahlt?

50 Prozent der bewilligten Fördersumme werden nach der Förderzusage ausgezahlt. Die zweite Hälfte folgt nach Einreichung und erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wann startet die nächste Runde?

Die nächste Antragstellung startet am 1. September 2026 um 08:00 Uhr. Für die zweite Förderphase stellt das Land weitere 800.000 Euro bereit.

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